Begriffserklärungen
Abgasanlage: Anlage, wie Schornstein, Verbindungsstück, Abgasleitung, Luft-Abgas-System oder Abluftschacht nach Nummer 15 b), für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten und Räucheranlagen, sowie eine Anlage zur Abführung von Verbrennungsgasen von Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen, ortsfesten Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellenheizgeräten;
BImSchV: Bundes-Immissionsschutzverordnung (siehe Rechtsgrundlagen)
Blockheizkraftwerk: Stationärer Motor oder Gasturbine, der oder die nach dem Prinzip der Kraft-WärmeKopplung sowohl elektrischen Strom als auch Wärme produziert;
Brennwertfeuerstätte: Feuerstätte, bei der die Verdampfungswärme des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes konstruktionsbedingt durch Kondensation nutzbar gemacht wird;
EnEV: Energieeinsparverordnung (EnEV-Online)
Feuerstätte: Im oder am Gebäude ortsfest benutzte Anlage, die dazu bestimmt ist, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen;
Feuerstättenbescheid: Schriflicher Bescheid in dem festgesetzt wird, welche Schornsteinfegerarbeiten nach den KÜO oder der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraums dies zu geschehen hat. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Feuerstättenbescheid haben keine aufschiebende Wirkung.
Der Feuerstättenbescheid ist anlagenbezogen, d.h. ein dinglicher und sachbezogener Verwaltungsakt! Er ist bei Eigentumswechsel dem Rechtsnachfolger zu übergeben.
Feuerstättenschau: Besichtigung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger an sämtlichen Anlagen in Gebäuden seines Kehrbezirks, in denen Arbeiten nach KÜO sowie nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen oder nach den landesrechtlichen Bauordnungen durchzuführen sind. Die Feuerstättenschau wird zweimal in sieben Jahren, dem Zeitraum der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, durchgeführt.
Feuerungsanlage: Einheit von Verbrennungsluftversorgung, Feuerstätte oder Räucheranlage und Abgasanlage; wenn mehrere nicht überprüfungspflichtige Feuerstätten an eine gemeinsame Abgasanlage angeschlossen sind (Mehrfachbelegung), zählt dies als eine Feuerungsanlage, wenn mehrere überprüfungspflichtige Feuerstätten an eine gemeinsame Abgasanlage angeschlossen sind, zählt jeder Anschluss als Feuerungsanlage;
Gebäude: Selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen;
Nutzungseinheit: Gebäude oder Teil eines Gebäudes, der selbständig nutzbar ist und einen eigenen Zugang hat (z. B. Wohnung);
Raumluftunabhängige Feuerstätte: Feuerstätte, der die Verbrennungsluft über dichte Leitungen direkt aus dem Freien zugeführt wird, und bei der bei einem statischen Überdruck in der Feuerstätte gegenüber dem Aufstellraum kein Abgas in Gefahr drohender Menge in den Aufstellungsraum austreten kann;
SächsBO: Sächsische Bauordnung (siehe Rechtsgrundlagen)
SächsFeuVO: Feuerungsverordnung (siehe Rechtsgrundlagen)
Schornstein: Senkrechter Teil der Abgasanlage, der rußbrandbeständig ist;
SchfHwG: Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (siehe Rechtsgrundlagen)
Verbindungsstück: Vorrichtung zwischen dem Abgasstutzen der Feuerstätte, der Räucheranlage, des Blockheizkraftwerks, der Wärmepumpe, des ortsfesten Verbrennungsmotors oder des Brennstoffzellenheizgeräts und dem senkrechten Teil der Abgasanlage;