Abstände - Schfgm. Kay Hoffmann

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Kay Hoffmann
Schornsteinfegermeister
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Hinweise zur Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
(keine Gewähr auf Vollständigkeit und Herstellervorgaben)
  • Feuerstätten müssen von Bauteilen aus brennbaren Stoffen und von Einbaumöbeln einen Abstand von mindestens 40 cm haben.

  • Verbindungsstücke zu Schornsteinen müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 40 cm einhalten. Es genügt ein Abstand von mindestens 10 cm, wenn die Verbindungsstücke mindestens 2 cm dick mit nicht brennbaren Dämmstoffen ummantelt sind.

  • In Mauerwerksschornsteinen muss der Anschluss des Verbindungsstückes mit einem doppelwandigen Wandfutter erfolgen. Befindet sich vor dem Schornstein eine Zwischenwand, ist ein Wandfutter mit Verlängerung zu verwenden.

  • Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.

  • Vor Reinigungsöffnungen von Schornsteinen sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Der nicht brennbare Bereich muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindesten 20 cm über die Reinigungsöffnung hinaus erstecken.

  • Schornsteine müssen von Holzbalken und von Bauteilen entsprechender Abmessungen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 2 cm, von sonstigen Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 5 cm einhalten.

  • Bauteile aus brennbaren Baustoffen im Strahlungsbereich von Feuerraumöffnungen offener Kamine müssen nach oben und nach den Seiten einen Abstand von mindestens 80 cm haben. Bei Anordnung eines beiderseits belüfteten Strahlungsschutzes genügt ein Abstand von 40 cm.

  • Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluftwäschetrockner, abgesaugt wird, nur aufgestellt werden, wenn die sichere Abführung der Verbrennungsgase nicht beeinträchtigt wird. Dies kann ggf. durch Sicherheitseinrichtungen (z. B. Fensterkontaktschalter, Zuluftöffnung) unterstützt werden. Im Aufstellraum der Feuerstätte darf kein gefährlicher Unterdruck entstehen.
    ACHTUNG: Fensterkontaktschalter benötigen eine Zulassung des DIBt! Beachten Sie auch die Informationen auf der Abluftgeräteseite.

  • Halten Sie bitte zur Prüfung der sicheren Benutzbarkeit durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger möglichst folgende Unterlagen bereit: Verwendbarkeitsnachweis aller Bauprodukte (Typenschild, Bedienungsanleitung, bauaufsichtliche Zulassung bzw. Konformitätserklärung) eine Schornsteinberechnung als Funktionsnachweis und ggf. eine Verbrennungsluftberechnung.

  • Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Aufstellbedingungen der Feuerstätte und den einschlägigen Normen bei besonderen Feuerstätten (z. B. für den Bau ortsgefertigter Feuerstätten, Kaminen und ähnliche). Vorgaben der Hersteller können von den vorgenannten Hinweisen abweichen.
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